Das neue Betreuungsrecht soll ab 01.01.2023 gelten und umfasst eine komplette Umgestaltung der bisherigen Regelungen in Bezug auf:

  1. die Ehegattenstellvertretung
  2. das Selbstbestimmungsrecht der Betreuten
  3. die Berichtspflicht des Betreuers
  4. die Beratungspflicht des Betreuers
  5. die Angehörigeninformationspflichten des Betreuers

Die bisher geltende Regelung (Betreuungsgesetz (BtG) wird abgelöst.

Das Seminar wird Bezug nehmen auf die aktuellen Rechtsänderungen, wie diese geplant und umgesetzt werden und welche Auswirkungen der einzelnen Regelungen auf die entsprechende Regelungsbereiche haben werden.
Eine umfassende Schulung ist notwendig, um einen vorzüglichen Kenntnisstand zu erreichen. Das Seminar wird anhand von diversen Fällen sehr praxisnah gestaltet. Ein umfangreiches Skript, entsprechende Gesetze und entsprechende praxisrelevante Inhalte geben Aufschluss über die neue Regelung.

Das Seminar ist zudem auf praktische Fragestellungen ausgelegt, zu jedem Zeitpunkt erhalten Sie die Möglichkeit, offene Fragen zu stellen und zufriedenstellende Antworten zu erreichen.