Das Kinder- und Jugendhilferecht bildet den rechtlichen Rahmen für Förderung, Schutz und Teilhabe junger Menschen. Dieses Seminar vermittelt die zentralen Regelungen des SGB VIII sowie deren praktische Bedeutung für die kommunale Verwaltung. Behandelt werden Aufgaben und Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe, Zuständigkeiten und Schnittstellen zu anderen Sozialgesetzbüchern. Ziel ist es, Entscheidungen im Bereich der Jugendhilfe rechtssicher, transparent und im Sinne des Kindeswohls zu treffen.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende in Jugend-, Sozial- und Ordnungsämtern, Jobcentern sowie an Fachkräfte, die mit Aufgaben der Jugendhilfe, Familienförderung oder Beratung befasst sind. Auch Beschäftigte in Bildungseinrichtungen und Verwaltungssachgebiete mit Querschnittsaufgaben profitieren von den Inhalten.
Details zum Inhalt:
- Aufbau und Grundprinzipien des SGB VIII
- Aufgaben und Leistungen der Jugendhilfe
- Zuständigkeiten von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe
- Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen
- Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII)
- Kooperation mit Schulen, Sozial- und Gesundheitsämtern
- Schnittstellen zu SGB II, IX und XII
- Aktuelle Rechtsprechung und Praxisbeispiele
Lernziele:
Die Teilnehmenden kennen die rechtlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendhilferechts und verstehen deren Bedeutung für Verwaltungshandeln und Entscheidungsprozesse. Sie lernen, Leistungsansprüche zu prüfen, Zuständigkeiten zu klären und fachübergreifend mit anderen Trägern und Institutionen zusammenzuarbeiten.
Vorteile und Nutzen:
- Rechtssicherheit im Umgang mit SGB VIII-Leistungen
- Klarheit über Zuständigkeiten und Verfahren
- Stärkung interdisziplinärer Zusammenarbeit
- Praxisorientierte Fallbeispiele