Die Anerkennung ausländischer Eheschließungen stellt Standesämter regelmäßig vor komplexe rechtliche und praktische Prüfungen. Unterschiedliche Rechtsordnungen, fehlende Register, elektronische Urkunden oder unklare Identitätsnachweise erfordern fundierte Kenntnisse des internationalen Privatrechts und des Personenstandsrechts. Das Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen der Anerkennung und Nachbeurkundung ausländischer Ehen und zeigt praxisnah, wie Prüfverfahren rechtssicher und nachvollziehbar durchgeführt werden können.
Zielgruppe:
Mitarbeitende in Standesämtern, Ausländerbehörden, Meldebehörden, Rechtsämtern sowie Beschäftigte der Justizverwaltungen, die mit der Prüfung, Anerkennung oder Nachbeurkundung ausländischer Eheschließungen befasst sind.
Details zum Inhalt:
- Grundlagen des Internationalen Privatrechts (IPR)
- Anerkennung ausländischer Eheschließungen nach Art. 11, 13 und 17 EGBGB
- Begriff und Bedeutung der Anerkennung im Personenstandsrecht
- Nachbeurkundung von Eheschließungen (§ 34 PStG)
- Zuständigkeiten von Standesamt, Justizverwaltung und Oberlandesgericht
- Prüfung ausländischer Urkunden und elektronischer Signaturen
- Umgang mit fehlenden oder eingeschränkten Identitätsnachweisen
- Besonderheiten bei Eheschließungen aus ausgewählten Staaten (z. B. Afghanistan, Somalia, Palästinensergebiete, Iran, Irak)
- Praxisbeispiele und typische Fehlerquellen
Lernziele:
Die Teilnehmenden erwerben Sicherheit im Umgang mit ausländischen Eheschließungen und können Anerkennungs- und Prüfentscheidungen rechtlich fundiert treffen. Sie lernen, gesetzliche Vorgaben aus EGBGB und PStG korrekt anzuwenden, Zuständigkeiten richtig einzuordnen und auch komplexe Fallkonstellationen nachvollziehbar zu bewerten.
Vorteile und Nutzen:
- Rechtssichere Prüfung ausländischer Eheschließungen
- Klare Orientierung bei Anerkennungs- und Nachbeurkundungsverfahren
- Sicherheit im Umgang mit Urkunden, Identitätsnachweisen und elektronischen Dokumenten
- Praxisnahe Lösungen für schwierige Fallkonstellationen
- Reduzierung von Verfahrensfehlern und Rückfragen



