Fraktionen erhalten öffentliche Mittel und Sachleistungen, um ihre parlamentarischen Aufgaben wahrnehmen zu können. Mit dieser Finanzierung gehen besondere Anforderungen an Mittelverwendung, Haushalts- und Wirtschaftsführung, Buchhaltung sowie Rechnungslegung einher. Gleichzeitig muss eine klare Abgrenzung zwischen der Finanzierung der Fraktionsarbeit und der Parteienfinanzierung gewährleistet sein.
Das Seminar vermittelt die wesentlichen rechtlichen und haushaltsrechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Fraktionsmitteln. Behandelt werden die zulässige Verwendung öffentlicher Mittel, Anforderungen an Buchführung und Nachweise sowie Rechnungslegung und Rechnungsprüfung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung zwischen Fraktions- und Parteiarbeit und den daraus resultierenden Grenzen der Mittelverwendung. Dabei werden die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene berücksichtigt.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Fraktionsgeschäftsführungen, Fraktionsmitarbeiter, Abgeordnete und Mandatsträger sowie an Beschäftigte, die mit der Verwaltung, Verwendung, Abrechnung oder Prüfung von Fraktionsmitteln befasst sind. Angesprochen sind Fraktionen auf Bundes- und Landesebene sowie kommunale Fraktionen.
Details zum Inhalt:
- Rechtsstellung und Finanzierung von Fraktionen
- Öffentliche Geld- und Sachleistungen an Fraktionen
- Zulässige Verwendung von Fraktionsmitteln
- Haushalts- und Wirtschaftsführung innerhalb der Fraktion
- Anforderungen an Buchführung und Belegwesen
- Rechnungslegung und Nachweis der Mittelverwendung
- Rechnungsprüfung und Kontrollmöglichkeiten
- Abgrenzung von Fraktionsarbeit und Parteiarbeit
- Grenzen der Finanzierung parteipolitischer Aktivitäten aus Fraktionsmitteln
- Umgang mit Fraktionsmitteln bei organisatorischen Veränderungen
- Besonderheiten der Fraktionsfinanzierung auf Bundes- und Landesebene
- Fraktionszuwendungen und kommunales Haushaltsrecht
- Örtliche Richtlinien und Vorgaben für kommunale Fraktionen
- Typische Fehler und rechtliche Risiken in der Praxis
Lernziele:
Die Teilnehmenden kennen die wesentlichen rechtlichen und haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen der Fraktionsfinanzierung. Sie können beurteilen, für welche Zwecke öffentliche Fraktionsmittel eingesetzt werden dürfen und wo die Grenzen zulässiger Mittelverwendung liegen. Sie verstehen die Anforderungen an Haushaltsführung, Buchhaltung und Rechnungslegung und können Fraktions- und Parteifinanzierung voneinander abgrenzen.
Vorteile und Nutzen:
- Sicherheit bei der rechtmäßigen Verwendung öffentlicher Fraktionsmittel
- Klare Abgrenzung zwischen Fraktions- und Parteienfinanzierung
- Sicherer Umgang mit Anforderungen an Buchführung und Rechnungslegung
- Vermeidung typischer Fehler bei Mittelverwendung und Abrechnung
- Besseres Verständnis von Prüfungs- und Kontrollanforderungen
- Praxisgerechte Einordnung der unterschiedlichen Vorgaben auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene
- Mehr Sicherheit bei der Organisation und Dokumentation finanzieller Vorgänge
Gesetzliche Grundlagen und Abkürzungen
Im Seminar werden verschiedene Gesetze und Verordnungen behandelt. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der im Seminar verwendeten Abkürzungen und ihrer offiziellen Bezeichnungen.
- GG – Grundgesetz
- AbgG – Abgeordnetengesetz
- BHO – Bundeshaushaltsordnung
- LHO – Landeshaushaltsordnung
- HGrG – Haushaltsgrundsätzegesetz
- GO-BT – Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
- PartG – Parteiengesetz
Auf Landesebene sind zusätzlich die jeweiligen Landesabgeordneten- und Fraktionsgesetze sowie die Geschäftsordnungen der Landesparlamente zu berücksichtigen. Für kommunale Fraktionen gelten darüber hinaus die jeweilige Gemeindeordnung bzw. Kommunalverfassung, das kommunale Haushaltsrecht und örtliche Regelungen über Fraktionszuwendungen.




