Mit dem Einzug in ein Landesparlament beginnt eine verantwortungsvolle Tätigkeit mit vielfältigen parlamentarischen, rechtlichen und organisatorischen Aufgaben. Neu gewählte Abgeordnete müssen sich mit ihren Rechten und Pflichten, den parlamentarischen Verfahren sowie den Strukturen und Arbeitsweisen des jeweiligen Landesparlaments vertraut machen. Dabei unterscheiden sich die konkreten rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen den Bundesländern.
Das zweitägige Seminar vermittelt einen praxisorientierten Überblick über die wesentlichen Grundlagen eines Landtags- bzw. Landesparlamentsmandats. Behandelt werden die Rechtsstellung der Abgeordneten, parlamentarische Verfahren und Mitwirkungsrechte, die Arbeit in Fraktionen und Ausschüssen sowie die verschiedenen parlamentarischen Kontrollinstrumente. Dabei werden die jeweilige Landesverfassung, das Landesabgeordnetenrecht und die Geschäftsordnung des betreffenden Landesparlaments berücksichtigt.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich insbesondere an neu gewählte Abgeordnete der Landesparlamente sowie an Personen, die sich auf die Übernahme eines entsprechenden Mandats vorbereiten. Darüber hinaus eignet es sich für Mitarbeiter in Abgeordnetenbüros und Fraktionen, die einen umfassenden Überblick über die rechtlichen und parlamentarischen Rahmenbedingungen auf Landesebene benötigen.
Details zum Inhalt:
- Verfassungsrechtliche Stellung der Abgeordneten
- Rechte und Pflichten aus dem parlamentarischen Mandat
- Bedeutung der jeweiligen Landesverfassung
- Grundlagen des Landesabgeordnetenrechts
- Aufbau und Arbeitsweise des jeweiligen Landesparlaments
- Geschäftsordnung und parlamentarische Verfahren
- Rechte und Aufgaben im Plenum
- Arbeit und Mitwirkung in parlamentarischen Ausschüssen
- Zusammenarbeit innerhalb der Fraktion
- Grundlagen und Besonderheiten des Fraktionsrechts
- Parlamentarische Kontrollrechte gegenüber der Landesregierung
- Frage- und Informationsrechte der Abgeordneten
- Petitionsrecht und parlamentarische Behandlung von Petitionen
- Aufgaben und Befugnisse von Untersuchungsausschüssen
- Grundlagen des Landeswahlrechts
- Wahlprüfung und damit verbundene Verfahren
- Typische rechtliche und organisatorische Fragestellungen zu Beginn eines Mandats
- Unterschiede der rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen den Bundesländern
Lernziele:
Die Teilnehmenden kennen die wesentlichen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen eines Mandats in einem Landesparlament. Sie können ihre parlamentarischen Rechte und Pflichten einordnen und verstehen die grundlegenden Verfahren im Plenum, in Ausschüssen und innerhalb der Fraktion. Darüber hinaus kennen sie die wichtigsten parlamentarischen Kontrollinstrumente und können die landesspezifischen Rechtsgrundlagen für ihre praktische Mandatsarbeit einordnen.
Vorteile und Nutzen:
- Strukturierter Einstieg in das Mandat auf Landesebene
- Sicherheit bei der Einordnung parlamentarischer Rechte und Pflichten
- Verständnis der wichtigsten parlamentarischen Verfahren und Strukturen
- Bessere Orientierung bei der Arbeit im Plenum und in Ausschüssen
- Kenntnis parlamentarischer Kontroll-, Frage- und Informationsrechte
- Verständnis der Grundlagen des Fraktionsrechts
- Einordnung von Petitions- und Untersuchungsausschussrechten
- Sensibilisierung für landesspezifische Besonderheiten
- Praxisorientierte Vorbereitung auf typische Fragestellungen zu Beginn des Mandats
Vertraulichkeit und Diskretion
Bei diesem Seminar wird besonderer Wert auf einen geschützten und vertraulichen Austausch gelegt. Praxisfälle, interne Abläufe sowie persönliche oder mandatsbezogene Erfahrungen können in die Veranstaltung eingebracht und gemeinsam erörtert werden. Die Teilnehmenden werden gebeten, mit nicht öffentlichen Informationen und den im Seminar ausgetauschten Erfahrungen vertraulich umzugehen.
Auf Wunsch kann das Seminar auch als geschlossene Inhouse-Veranstaltung für einzelne Fraktionen, Abgeordnetengruppen oder Abgeordnetenbüros durchgeführt werden. Einzelschulungen sind ebenfalls möglich
Gesetzliche Grundlagen und Abkürzungen
Im Seminar werden verschiedene Gesetze und Verordnungen behandelt. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der im Seminar verwendeten Abkürzungen und ihrer offiziellen Bezeichnungen.
- GG – Grundgesetz




