Die Gemeinden als kommunale Gebietskörperschaften sind zu einem eigenen Finanzhaushalt verpflichtet. Dies ist Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie aus Art. 28 Abs. 1 GG. Daher bedarf es zur Ausführung des Gemeindehaushalts spezieller Regelungen.

Die Kommunalabgabengesetze (KAG) der Länder bilden neben den Bundesgesetzen wie beispielsweise der Abgabenordnung (AO), dem Gewerbesteuergesetz (GStG) und dem Grundsteuergesetz (GrStG) die Rechtsgrundlage für die finanziellen Einnahmen der kommunalen Gebietskörperschaften in Form der sog. Kommunalabgaben.

Das Kommunalabgabengesetz ist die Grundlage für den Erlass von kommunalen Abgabensatzungen, die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren und von Beiträgen, die die Gemeinden und Landkreise erheben.

Bestandteile des Seminars sind ferner:

  • Einführung in typische Fragestellungen der Beitragserhebung
  • Grundzüge des Kommunalabgabengesetzes (Abgrenzung zu anderen Abgabenarten)
  • Entstehung von Beitragspflichten und deren Maßstäbe
  • Anschlussbeiträge und deren Höhe

Das Seminar ist bezogen auf Ihr jeweiliges Landesrecht und dient als Grundlagenseminar zum Kommunalabgabengesetz Ihres Bundeslandes.

Wir empfehlen zur Vertiefung ebenfalls unser „Grundlagenseminar: Kommunalrecht in der Praxis“.